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Kompetenzzentrum Paritätische Kommissionen
Kanton Solothurn

PBK Gebäudetechnik Solothurn

Über uns

Der von den Sozialpartnern gegründete Verein Paritätische Berufskommission in der Gebäudetechnikbranche des Kantons Solothurn (PKGT) ist unter anderem zuständig:

  • den allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zu vollziehen und durchzusetzen;
  • die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit umzusetzen;
  • durch die systematische Kontrolltätigkeit präventiv und aufklärend zu wirken, Verstösse aufzudecken und entsprechend zu sanktionieren;
  • für die Förderung der beruflichen Weiterbildung;
  • für das Inkasso der Berufs- und Vollzugskostenbeiträge.

Der Verein bezweckt im Interesse einer starken und auf Augenhöhe gelebten Sozialpartnerschaft eine ständige und kontinuierliche Kontrolltätigkeit auf dem Gebiet des Kantons Solothurn, damit unter den Betrieben ein fairer Wettbewerb mit gleich langen Spiessen garantiert und im Interesse der Branche weitergefördert wird.

Rechtsgrundlagen

Gestützt auf Art. 10 des GAV in der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche bilden die lokalen Vertragsparteien eine paritätische Kommission, um den Vollzug des GAV in ihrem Zuständigkeitsgebiet zu vollziehen. Die rechtliche Grundlage für die Kontrolltätigkeit ist der GAV selbst sowie die vom Bundesrat erlassene Allgemeinverbindlichkeitserklärung für den GAV.

Die massgeblichen Dokumente und Informationen sind unter der Rubrik GAV / PKGT verfügbar.

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